Mehr Sicherheit, besserer Verkehrsfluss, Umweltaspekte: In der Eversbuschstraße in Allach-Untermenzing wäre die Anordnung von Tempo 30 eine sinnvolle Maßnahme. Einen entsprechenden Antrag hat Stadtrat Dirk Höpner von der München-Liste gemeinsam mit seiner Fraktion ÖDP/FW am 19.04.2021 eingereicht.
Antrag:
Durchgängig Tempo 30 in der Eversbuschstraße, Allach–Untermenzing
Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, in der Eversbuschstraße zwischen der Kreuzung mit der Von–Kahr–Straße und der Kreuzung mit der Otto–Warburg–Straße durchgängig eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h anzuordnen.
Begründung:
Wie auf dem untenstehenden beispielhaften Luftbild zu erkennen, ist die Hauptstraße Allach–Untermenzings einspurig, hat keine Fahrradwege, nur vereinzelt Parkflächen oder Straßenbepflanzung als „Verkehrspuffer“,und der Gehweg ist teilweise außerordentlich schmal.
Das bundesweite Regelmaß für Gehwege von 2,50 m (1) wird insbesondere auf der Ostseite nicht erreicht. Selbst auf den Schulwegen ist der Gehweg in der Regel nicht breiter als 1,70 m, teilweise misst er sogar nur 1,20 m. Aufgrund des hohen Verkehrs– und Lastwagenaufkommens weichen RadfahrerInnen trotzdem meist auf die Gehwege aus. RadfahrerInnen auf der Straße können von Kfz‘s nicht überholt werden.
Ein langsames Tempo im gesamten Bereich würde sicheren Radverkehr überhaupt erst ermöglichen. Die Eversbuschstraße durchquert den alten Ortskern Allach–Untermenzings. An ihr liegen Einkaufsmöglichkeiten und eine Vielzahl sozialer Einrichtungen und Begegnungsstätten. Dies sind beispielsweise zwei Grundschulen, Kindertagesstätten, die städtische Sporthalle, Spielplatz sowie das Vereinsheim und die beiden Kirchen St. Peter und Paul und St. Martin nebst Friedhöfen.
Vor den Schulen sind derzeit Tempo 30km/h–Zonen mit zeitlicher Beschränkung eingerichtet. Die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung kann jedoch aufgrund der kurvigen Straße und fehlender Parkbuchten kaum kontrolliert werden. Zudem wird eine Beschränkung auf Tempo 30 grundsätzlich besser akzeptiert, wenn sie in einem größeren Bereich gilt. Aufgrund der fehlenden Breite können an einigen neuralgischen Stellen auch keine Poller zum Schutz der Schulkinder vor dem Schwerlastverkehr installiert werden.
Die Verkehrs–und Schulwegsicherheit wird von den Anwohnern und Schulweghelfern bereits seit Jahren bemängelt und ist dem Bezirksausschuss 23 ein geläufiges Thema. Was die Abgas–und Lärmbelästigung angeht, hat die Interessengemeinschaft Verkehrsberuhigung Allach–Untermenzing (IGVAU) e.V. jüngst in ihrem Antrag auf Einrichtung von Tempo 30 in der Eversbuschstraße (BA–Sitzung 23, Februar 2021) schlüssig dargelegt, dass die Reduktion der Höchstgeschwindigkeit die Belastungen auf ein verträgliches Maß reduzieren kann.
Es ist davon auszugehen, dass mit dem Start der Baustelle am Allacher Tunnel sowie der Fertigstellung diverser Neubaugebiete die Verkehrsbelastung in der Eversbuschstraße und den Nebenstraßen sprunghaft zunehmen wird.
Der Versuch von Auto–und Motorradfahrern auf kurzen Strecken ein hohes Tempo aufzunehmen um dann wieder abbremsen zu müssen, ist aus Sicherheits–, Verkehrsfluss– und Umweltaspekten nicht sinnvoll.
Für die Verlängerung der Eversbuschstraße, Pippinger Straße, wurde Tempo 30 bereits vor Jahren eingeführt. Weitere in der Nähe liegende Hauptverkehrsstraßen mit bereits realisiertem Tempo 30 Regelungen sind die Allacher Straße, Meyerbeerstraße oder die Offenbachstraße. Leider mussten Bürger hier Klageverfahren anstreben, die für die Stadt teuer und für die Verwaltung aufwändig sind. Da mehrere triftige Gründe für die Einführung einer einheitlichen Tempo 30 Regelung vorliegen, ist auch bei der Eversbuschstraße mit einem Gerichtsbescheid zugunsten der Geschwindigkeitsreduzierung zu rechnen
1) https://www.bundesregierung.de/breg–de/aktuelles/faq–fusswegeplanung–1800308