Die Stadträte Dirk Höpner (München-Liste) und Tobias Ruff (ÖDP) haben am 21.10.2021 Strafanzeige gestellt wegen des begonnenen Abrisses von rund 30 Häusern im Eggarten (Lerchenau). Die Häuser bieten derzeit noch schützenswerten Fledermausarten ein Zuhause. Ein Abbruch der Gebäude würde demnach einen Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz darstellen.
Die Vernichtung des Paradieses, des Eggartens in der Lerchenau, der einem riesigen Bauprojekt weichen soll, hat begonnen – ohne Rücksicht auf Natur und Tiere. Doch der Widerstand von Eggarten-Freunden und Naturschutz geht weiter.
Pressemitteilung: 20211019_PM32_Eggarten
Abriss der Eggarten–Häuschen – Die Vernichtung des Paradieses beginnt (21.10.2021)
Die Stadträte Tobias Ruff und Dirk Höpner reichen heute Strafanzeige gegen den Abriss von rund 30 Häusern im Eggarten (Lerchenau) ein. Die Häuser bieten derzeit noch schützenswerten Fledermausarten ein zuhause. Ein Abbruch der Gebäude würde demnach einen Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz darstellen.
Nun sollen also die ersten Bagger anrollen und den Tod des Eggartens einläuten. Die alten Häuschen, die Zeugnisse der Münchner Stadtgeschichte darstellen, sollen schon in den nächsten Tagen abgerissen werden. Ursprünglich war geplant, zumindest einzelne Häuser zu erhalten und zu einem Bürgertreff auszubauen, um der besonderen Geschichte des Eggartens Rechnung zu tragen.
Das Todesurteil hat die Mehrheit des Stadtrats trotz aller Proteste und Mahnwachen gefällt. Geblendet von der Aussicht auf Genossenschaftswohnungen und einen „idyllischen“ Park (direkt an den Bahngleisen) konnten sogar die Grünen über die Zerstörung des artenreichen, grünen Juwels in Feldmoching–Hasenbergl hinwegsehen.
Doch der Widerstand der Eggarten–Freunde und der Fraktion ÖDP/München–Liste ist noch immer ungebrochen. Die Stadträte Tobias Ruff und Dirk Höpner reichen im Namen der Fraktion ÖDP/München–Liste heute eine Strafanzeige gegen den Abriss der 30 Häuser ein.
Durch ihre Entrümpelung und erst recht durch ihren Abriss ist von einer Schädigung im Sinne von § 19 BNatschG von Arten und Lebensräumen auszugehen. Diese ist ohne FFH–Verträglichkeitsprüfung oder einem rechtgültigen Bebauungsplan unzulässig. Zweifelsfrei liegt daher ein Verstoß gegen § 44 (1) 3 (Zerstörung von Ruhestätten) vor. Dieser Verstoß ist nach §71 (1) in Verbindung mit § 69 strafbar.
Dirk Höpner, Planungspolitischer Sprecher, Mitglied des örtlichen Bezirksausschusses: „Gemeinsam mit vielen engagierten ‚Eggartlern‘ kämpfen wir weiter gegen die Zerstörung unseres grünen Juwels. Die Häuser im Eggarten zeugen von einem wichtigen Kapitel der Stadtgeschichte. Der Eggarten war schließlich die erste Genossenschaftssiedlung Münchens. Wer in Häusern mehr sieht als Möglichkeiten zur Kapitalmehrung, hätte sich von dem Charme dieser Siedlung längst verzaubern lassen. Wir hoffen sehr, dass wenigstens ein paar der Häuser
erhalten werden können.“
Tobias Ruff, Fraktionsvorsitzender: „Heute ist ein rabenschwarzer Tag für alle Eggartenfreunde. Obwohl die alten Häuser mittlerweile Wohnort von zahlreichen, geschützten Tierarten sind, möchte der Investor mit ihrem Abbruch beginnen. Die Belange des Natur-, Klima- und Artenschutzes und der Lebensqualität in den angrenzenden Vierteln werden der Profitgier Einzelner geopfert. Wir werden uns gegen diesen Plan mit allen Mitteln wehren.“