Antrag im Stadtrat: Baum- und Naturschutz bei Bebauungsplänen ernst nehmen

Bäume stehen neuen Häusern im Weg und müssen weg – diese Einstellung ist leider sehr verbreitet. Gemeinsam mit seiner Fraktion ÖDP/FW hat München-Liste-Stadtrat daher einen Antrag zum Baumschutz eingebracht. Hier der Wortlaut (30.03.2021):

Antrag:

Architekten und Städteplaner werden von der Landeshauptstadt München angehalten, schon in ihren Entwürfen für Wettbewerbe im Rahmen von Bebauungsplanverfahren einen größtmöglichen Teil des Altbestands an schützenswerten Bäumen zu erhalten und in die Gestaltung zu integrieren.

Der BaumAltbestand muss im Bebauungsplanverfahren berücksichtigt und gleichgewichtig mit beispielsweise dem Emissionsschutz und Mobilitätskonzepten in die Entscheidungsfindung einbezogen werden.

Dem Stadtrat sind so früh wie möglich umfassende Informationen über den Baumbestand eines Bebauungsplangebietes vorzulegen.

Bei der Vorstellung der verschiedenen Entwürfe soll detailliert darüber berichtet werden, wie die Architekten und Städteplaner mit dem BaumAltbestand umgehen.

Begründung:

Die Würde des Baums ist in §1 BauGB verwurzelt. Bauleitpläne müssen nämlich sicherstellen, dass die „Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt“ (§1 Abs. 7a BauGB) (1) geachtet werden.

Im Rahmen von Bebauungsplänen wird aber der Fokus meist nicht auf den Erhalt von BaumAltbestand gerichtet. Zu leicht nimmt man hin, dass schützenswerte, alte Bäume gefällt werden, da Nachpflanzungen einfacher und schneller umzusetzen sind als umweltfreundlichere, kreative, baumschonende Planungen.

In Zeiten des Klimanotstandes können wir es uns aber nicht mehr leisten, alte Bäume für immer zu verlieren.

Bebauungspläne dürfen daher nicht mehr nur den größtmöglichen Nutzen für Investoren haben, sondern müssen die Belange unserer gesamten Umweltberücksichtigen. Nur so ist auch in Zukunft gewährleistet, dass es ein lebenswertes Miteinander von Mensch und Natur in der Stadt geben kann

(1) https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__1.html