Jetzt sind auch Städte und Gemeinden gefordert, im Klimaschutz Gas zu geben: Nachdem das Bundesverfassungsgericht am 30.04.2021 das deutsche Klimaschutzgesetz für verfassungswidrig, weil nicht ausreichend erklärt hat, hat Dirk Höpners Fraktion, die die München-Liste gemeinsam mit ÖDP und FW bildet, einen entsprechenden Antrag für München gestellt (01.05.2021):
Antrag: Klimaschutzgesetz ist verfassungswidrig – jetzt müssen Kommunen ran!
Der Oberbürgermeister wird gebeten, sich in den entsprechenden Gremien und gegenüber der Bayerischen Staatsregierung und dem Bayerischen Landtag dafür einzusetzen, dass Klimaschutz und Klimafolgenanpassung in Bayern schnellstmöglich als kommunale Pflichtaufgaben festgeschrieben werden.
Begründung: Ein wegweisendes Urteil hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gestern verkündet: Das deutsche Bundes–Klimaschutzgesetz (KSG) von 2019 ist in Teilen verfassungswidrig.1
Die jetzigen Vorschriften verschieben tiefgreifende Emissionsminderungslasten nämlich munter auf Zeiträume nach 2030 und machen keine Angaben zum Vorgehen danach. Ein Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf deutlich unter zwei Grad Celsius ist aber nur mit schnellem Handeln und kurzfristigen Maßnahmen erreichbar.2
Durch das Zaudern der heutigen Regierenden werden die Gefahren des Klimawandels zulasten der jüngeren Generation verschoben – und das ist nicht nur unfair sondern unrechtmäßig. Auch das Bayerische Klimaschutzgesetz (BayKlimaG) von 2020 muss daher bis spätestens 31.12.2022 nachgebessert werden.
Rückenwind für den Klimaschutz: Das gestrige Urteil des Bundesverfassungsgerichts bietet nach Meinung der Fraktion ÖDP/FW auch völlig neue Chancen für Kommunen. Um konkrete, wirkungsvolle Maßnahmen – wie nun explizit auch vom Bundesverfassungsgericht eingefordert – umzusetzen, sollte der Klimaschutz möglichst schnell als kommunale Pflichtaufgabe festgeschrieben werden.
Dadurch könnten etwa ein schnellerer Kohleausstieg der Ausbau von erneuerbaren Energien, der Erhalt von ökologisch wertvollen Grünflächen und Frischluftschneisen und die Fortschreibung von weiteren lokalen Klimaschutzkonzepten forciert werden.
Das gestrige Urteil zeigt schließlich, dass alle Bürger*innen ein Recht auf Klimaschutz haben. Die Zeit der leeren Versprechungen ist endgültig vorbei.